Antwort auf Unangenehme Erfahrung von C. Köstler (nicht überprüft)
Vielen Dank für den Hinweis/ ihre Anmerkung, welche wir gern zur Kenntnis nehmen. Da es sich hierbei um einen Tatbestand des fließenden Verkehrs handelt, obliegt die Zuständigkeit bei der Polizei.
Ihr Mängelmelder-Team
Antwort auf Unangenehme Erfahrung von C. Köstler (nicht überprüft)
Vielen Dank für den Hinweis/ ihre Anmerkung, welche wir gern zur Kenntnis nehmen. Da es sich hierbei um einen Tatbestand des fließenden Verkehrs handelt, obliegt die Zuständigkeit bei der Polizei.
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Gespeichert von liebigs am/um Mo, 30.12.2019 - 10:49