Vielen Dank für die konstruktive Kritik, welche wir auch entsprechend weitergeben.
Grundsätzlich möchten wir im Vorfeld darauf hinweisen: Das Ordnungsamt kann stets ein Auge mit auf den Sachverhalt bei ihren Außeneinsätzen haben, dennoch obliegt es den Betreibern sowie den Nutzern sicher zustellen das ein solcher E-Roller richtig abgestellt wird. Insofern dies nicht geschehen ist, können auch die Beschwerdeführer eigeninitiativ Abhilfe schaffen. Dies wäre z.B. durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Betreiber - Zuordnung durch Emblem auf dem Fahrzeug - oder durch umstellen des Fahrzeuges möglich.
Antwort auf Nur leider klappt dies nicht… von Gast (nicht überprüft)
Vielen Dank für die konstruktive Kritik, welche wir auch entsprechend weitergeben.
Grundsätzlich möchten wir im Vorfeld darauf hinweisen: Das Ordnungsamt kann stets ein Auge mit auf den Sachverhalt bei ihren Außeneinsätzen haben, dennoch obliegt es den Betreibern sowie den Nutzern sicher zustellen das ein solcher E-Roller richtig abgestellt wird. Insofern dies nicht geschehen ist, können auch die Beschwerdeführer eigeninitiativ Abhilfe schaffen. Dies wäre z.B. durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Betreiber - Zuordnung durch Emblem auf dem Fahrzeug - oder durch umstellen des Fahrzeuges möglich.
Ihr Mängelmelder-Team
Gespeichert von liebigs am/um Di, 29.06.2021 - 09:02