#1012-2019

Beschreibung des Mangels

Auf der Kahlaischen Str. befand sich an der Einmündung Mühlenstraße in Fahrtrichtung Zentrum ein Vorschriftszeichen 214.
Ich befahre auf meinem täglichen Arbeitsweg den Rad/Fußweg der Kahlaischen Str. In der Vergangenheit kam es an der Einmündung Mühlenstraße mehrmals dazu, dass ich von linksabbiegenden Kfz., welche aus Richtung Winzerla kommend in die Mühlenstraße abbogen, übersehen wurde. Das ist jedesmal eine erhebliche Gefahr. Seit dem Fehlen des Verkehrszeichen ist dort das linksabbiegen legal und die Gefährdung um so größer. Ist es richtig das das Vorschriftszeichen 214 entfernt wurde, oder liegt hier ein Irrtum vor? Ich bitte um Prüfung des Sachverhaltes. MfG

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.916046495484, 11.578221917111

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

In der Vergangenheit wurde hier wegen verschiedener Baumaßnahmen das Abbiegen in der Kahlaischen Straße stadteinwärts nach links in die Mühlenstraße zugelassen, wobei es nie zu Problemen kam. Deshalb sollten Linksabbieger hier dauerhaft zugelassen werden, was auch zur Entlastung des innerstädtischen Bereiches E.-Haeckel-Platz / Magdelstieg beiträgt. Das beschriebene Fehlverhalten einzelner Fahrzeugführer kann die Gesamtlösung nicht in Frage stellen.

Der Mangel #1012-2019 wurde migriert.

Kommentare

Rad/ Fußweg? Es handelt sich doch wohl um einen Gehweg, der für Radfahrer freigegeben ist. Und das auch nur stadtauswärts. Stadteinwärts müssten Radfahrer die Straße benutzen. Für gewöhnlich ist es auch so, dass man, wenn man eine Straße überquert, die Vorfahrt der Autos beachten muss.

Was passiert wohl wenn man die Kahlaischen Straße stadteinwärts mit dem Fahrrad befährt? Ich kann aus eigener Erfahrung berichten. Man wird zur Zielscheibe aller motorisierten Verkehrsteilnehmer die einen lieber auf dem benachbarten Fußweg sehen würden. Ich wurde von Fahrzeugen beträngt, berührt und einmal wurde ich von einem wahnsinnigen wild klingenden Straßenbahnfahrer massivst genötigt. Und weil sich das Bedrängen und Gefärden in der Mühlenstraße auf Grund der Engstellen fortsetzt, spreche ich mich gegen ein Linksabbiegen von der Kahlaischen Str. in die Mühlenstraße aus. Im aktuellen Ausbau kann die Mühlenstraße den zusätzlichen Verkehr nicht verkraften. Die Gefährdungen besonders für Radfahrer sind einfach inakzeptabel.

"Für gewöhnlich" gilt die StVO. In dem Fall §9 inkl. der zugehörigen Verwaltungsvorschrift:
VwV-StVO zu 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
[...]
Zu Absatz 2
[...]
2 Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links“, an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch ein verkleinertes Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn im Zuge einer Vorfahrtstraße ein Gehweg zur Benutzung durch den Radverkehr freigegeben ist.

Also nix mit "Vorfahrt der Autos".
Die eigentliche Frage ist ja, warum die Stadt Jena auf die Markierung der Radwegefurt verzichtet hat, die Verhältnisse klären würde. Mutmaßlich könnte es im Zusammenhang damit stehen, dass man generell nicht in der Lage ist, ein vernünftiges Radverkehrskonzept zu erarbeiten, wobei das stadtweit zu gelten scheint, wenn man die Statistik der Mängel hier so ansieht.

Ich benutze immer den Burgauer Weg (parallel zur Kahlaischen Straße), dort habe ich noch keine Straßenbahn gesehen

Eben, der Burgauer Weg ist doch für den Radfahrer ideal. Warum auf der Straße fahren? Ist doch auf dem Burgauer Weg viel sicherer und ruhiger...

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