#1401-2019

Beschreibung des Mangels

Unzulässige Beschilderung:
Die Wegebreite von nur 2m ist zu gering für eine Kennzeichnung des Weges mit Zeichen 240.

vgl. VwV-StVO, Nummer II zu §2 Absatz 4 Satz 2; Randnummer 20:
" Zeichen 240 – gemeinsamer Fuß- und Radweg
innerorts mindestens 2,50 m"

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.922940504198, 11.582725346088

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Danke, das Verkehrsschild wird entfernt.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #1475-2019, die neue ID ist: #1401-2019.

Kommentare

Danke lieber Mängelmelder! Wenn das Verkehrsschild weg ist, ist man nun als Radfahrer gezwungen auf der Straße zu fahren. Ich will nicht hoffen, dass dies Ihr Anliegen zur Lösung des Mangels war. Wie man sieht, gibt es immer zwei Wege. Aber die nun getroffene Lösung ist sicher nicht im Sinne der Fahrradfahrer. Ich hoffe doch, dass die Beseitigung des Mangels wenigstens so erfolgt, dass dieser Weg zum Gehweg mit der Erweiterung "Für Radfahrer frei" wird. Ansonsten sehe ich persönlich diesen Mangel als nicht erledigt, sondern würde einen neuen Mangel eröffnen, welcher genau dieses anfragt. Denn ein Fahren auf der Straße an dieser Stelle erachte ich als größeres Übel als einen (lt. Vorschrift) zu schmalen Weg.

Selbstverständlich war die Aufhebung der Benutzungspflicht eines dafür unzulässigen Weges Ziel der Mängelmeldung. Radfahrer gehören nicht auf Gehwege, auch wenn sich in Jena an vielen Stellen erzwungenermaßen dieses Bild ergibt und der Radfahrer auf der Straße damit immer mehr zum Fremdkörper wird, den es wegzudrängen gilt.
Tatsache ist jedoch, dass Radfahrer gleichberechtigt mit allen anderen Verkehrsmitteln auf der Straße fahren können, auch wenn dieses Wissen vielen Jenaer Kraftfahrern offenbar nur unzureichend vermittelt oder durch fragwürdige Verkehrsführungen wieder abtrainiert wird.

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