#229-2018

Beschreibung des Mangels

Zunächst möchte ich Ihnen Danke, dass es diese Möglichkeit gibt, selbst erkannte Mängel aufzuzeigen und zu Beseitigung der Gleichen beizutragen.
Gefahr zum Herbstanfang, die Tage sind nun kürzer geworden und Nebel bzw. Regen fangen an einen Einfluss auf die vorausschauende Fahrweise zu nehmen. Teilweise kommt es jedoch dazu, dass einige Autofahrer die Friedrich Engels Str. viel zu schnell befahren. Es ist bereits Fragwürdig, warum auf einer so engen Straße, an der auch z.T. in zweiter Reihe und in Halteverbotszonen geparkt wird, noch 50 km/h erlaubt sind. Die Straße (gemessen oberhalb der Kreuzung Arbeitsagentur) hat ca. eine Länge von 1 km und nur einen Zebrastreifen, obwohl sich zwei Kindergärten und zwei Schulen dort befinden. Es ist kaum möglich, im Berufsverkehr mit Kinderwagen über die Straße zu kommen, noch schlimmer ist es für Gehbehinderte oder Eltern mit Kind in der Hand. Ebenso ist diese Straße als Radfahrer, aufgrund der zu schnell fahrenden Fahrzeuge, eine Zumutung. Busse und Lkws begegnen sich mitunter unter voller Fahrt und können aufgrund von parkenden Fahrzeugen nicht problemlos aneinander vorbei.
1. Warum gibt es hier nicht mehr Fußgängerübergänge, gerade in Nähe der Bushaltestellen?
2. Warum werden hier nicht mehr Verkehrskontrollen durchgeführt, mutmaßlich gibt es hier Autos die selbst bei dieser desolaten Verkehrssituation noch deutlich über 50 km/h fahren.
3. Warum wird in der Lutherstraße, die breiter genug ist und neu saniert, noch dazu über ausreichend breite Parkplätze verfügt, eine 30 Zone eingerichtet, aber in der Friedrich Engels Str. nicht?
Vielen Dank

Details des Mangels

Kategorie
Sonstiges
Status
Geschlossen
Abteilung
Mängelmelder Service-Team
Geokoordinaten
50.923251604983, 11.59788787365

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Der Gesetzgeber gibt die entsprechende Verhaltensvorschriften vor und untersagt den Straßenverkehrsbehörden, zur Vorbeugung von Verkehrsunfällen auf Verdacht hin Verkehrsanordnungen zu treffen. Er erteilt den Straßenverkehrsbehörden vielmehr den Auftrag, erkannte Verkehrsunfallschwerpunkte oder konkrete Gefahrenlagen zu beseitigen, die das allgemeine Maß der Verkehrsgefährdung erheblich überschreiten.


Objektiven Messungen des Fachdienstes Verkehrsorganisation nach gibt es in der Friedrich-Engels-Straße bei immerhin 3560 Fahrzeugen pro Tag gerade einmal 3 % Geschwindigkeitsübertretungen, die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit beträgt 36 km/h und liegt damit weit unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.


Die hohen Durchschnittsgeschwindigkeiten, die immer wieder als Grund für die Notwendigkeit der Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ins Feld geführt werden, sind deshalb subjektive Einschätzungen, die meist durch Einzelfallerlebnisse entstanden sind.


Im Verkehrsunfallgeschehen ist die Friedrich-Engels-Straße unauffällig, wie die Auswertung der polizeilichen Unfallstatistik zeigt.
Die Verwaltungsvorschrift zum Zeichen 274 StVO (Zulässige Höchstgeschwindigkeit) gibt den Straßenverkehrsbehörden eindeutig vor, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen auf bestehenden Straßen nur angeordnet werden sollen, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind.


Dies gilt jedoch nur dann, wenn festgestellt worden ist, dass die geltende Höchstgeschwindigkeit von der Mehrheit der Kraftfahrer eingehalten wird, im anderen Fall muss die geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit durchgesetzt werden.
Diese Voraussetzungen zur Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegen für die Friedrich- Engels- Straße nicht vor - eine nicht entsprechend dieser Verwaltungsvorschrift angebrachte Beschilderung würde bei einer gerichtlichen Nachprüfung als übermäßiger Eingriff in den Straßenverkehr ausgelegt werden, der zurückzunehmen ist. Uns bliebe dann nur noch, die Schilder wieder zu entfernen; wir bitten um Ihr Verständnis, wenn wir diesen Weg nicht beschreiten wollen.

Zu den Fragen im Einzelnen:

1. Fußgängerüberwege werden nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen angelegt. Die Nähe einer Bushaltestelle ist kein stichhaltiges Kriterium, einen Fußgängerüberweg anzulegen.

2. Verkehrskontrollen werden sehr wohl durchgeführt. Die oben ermittelten Werte sind Ergebnisse solcher Kontrollen und Langzeitmessungen.

3. Die Lutherstraße ist mit der mit der F.-Engels-Str. nicht zu vergleichen. Die Lutherstraße besitzt einen etwa 30 cm schmaleren Fahrbahnbereich als die F.-Engels-Str, es sind Parktaschen eingebaut und Mittelinseln für Fußgänger, das Verkehrsaufkommen ist höher und die Wohnbebauung ist, nur durch Gehweg getrennt, wesentlich näher an der Straße, wodurch höhere Emissionswerte für die Anwohner entstehen.  

Der Mangel #229-2018 wurde migriert.

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