#2658-2019

Beschreibung des Mangels

Wie schon oft Thema des Mängelmelders, unmögliche Zustände daß der Abbeplatz von Taxis, Privat-PKW, Lieferverkehr aus Richtung Carl-Zeiss-Straße befahren wird, obwohl ausgewiesene Fußgängerzone.
Der jüngste tödliche Unfall sollte Anlaß für die Verkehrsplanung sein, die Zweitnutzung des Haltestellenbereichs als Zufahrt schnellstmöglich zu beenden.

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.928146659745, 11.581377983066

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Der Ernst-Abbe-Platz hat nur zwei Zufahrten, die für Kfz halbwegs geeignet sind. Dies ist die Zufahrt von der Krautgasse in die Tiefgarage, die nächste Zufahrtsmöglichkeit ist aus Richtung Carl-Zeiss-Straße gegeben. Eine gemeinsame Nutzung mit der Straßenbahnzufahrt vom Löbdergraben ist technisch ausgeschlossen.

Die Befahrung der Fußgängerzone für den Anliegerverkehr ist unabdingbar. Gegenwärtig wird geprüft, ob die Befahrbarkeit zeitlich eingeschränkt werden muss.

So bedauerlich der Verkehrsunfall im Dezember 2019 auch war, so ist er doch bisher  ein Ausnahmefall. Zudem sind die genauen Ursachen und Zusammenhänge noch nicht bekannt und es wäre unprofessionell, gegen unbekannte Ursachen mit Aktionismus vorzugehen. Es kommt darauf an, erforderliche und auch geeignete Maßnahmen für die Verkehrssicherheit festzulegen.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #2744-2019, die neue ID ist: #2658-2019.

Kommentare

Ihr Kommentar wurde entfernt. Bitte beachten Sie unsere Regeln hinsichtlich Respekt und Sachlichkeit. Vielen Dank! Ihr Mängelmelder-Team

Warum nicht einfach die Zufahrt von der Krautgasse alleine freigeben?
Und dann nur mit strikter Ausnahmegenehmigung und nicht pauschal für den Lieferverkehr?

Ihre Begründung erschließt sich mir nicht.

Mfg.

<p>Die Zufahrt von der Krautgasse wird auch von vielen Fußgängern benutzt. Eine Verlagerung der Zufahrt würde zwar zu einer Entlastung der Zufahrt an der Straßenbahnlinie führen, aber die Probleme ggf. lediglich zur Krautgasse hin verlagern.</p>

<p>Ausnahmegenehmigungen zum Befahren des Platzes erhalten lediglich die Personengruppen, die darauf einen Rechtsanspruch haben. Weitere Einschränkungen sind nicht kaum möglich. Ob und wie eine Verkehrsreduzierung erforderlich und möglich ist, muss mit den Eigentümern Jenoptik und Freitaat Thüringen abgestimmt werden.</p>

Das dort aber mindestens fünf Taxen vor der TaxiLeitstelle im alten Küchengebäude parken muss aber nicht sein. Und in den 90ern war der Platz noch für Pkw tabu also kann der Rechtsanspruch nicht so belastbar sein. Wo ein Wille ist ist ein Weg!

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