#2720-2019

Beschreibung des Mangels

hier führt vorm Radweg aus kommend (die Hauptverbindung von Jena/Ost über die Saale an der Griesbrücke) die LSA und die Fahrbahnmarkierung auf den Fußweg der in Richtung Unterführun führt, der weder als Radweg, noch als für Radfahrer freigegebener Weg gekennzeichnet ist (interessanterweise ist er in der Gegenrichtung als in beide Richtungen freigegeben markiert).
Hier ist die Situation für Radfahrer sehr kritisch, da sie mit der LSA und der Fahrbahnmarkierung auf den Gehweg geleitet werden und dann unvermittelt dort gar nicht fahren dürften.
auf die rechte Seite der Kreuzung auszuweichen, löst das Problem nicht, dort ist die gleiche Situation.
Hier muss entweder der Fußweg für Radfahrer freigegeben werden, oder die irreführende Regelung der LSA und der Fahrbahnmarkierung entfernt werden.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.934282051859, 11.593737423354

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für den Hinweis. Die Beschilderung wird angepasst, sodass Radfahrer diese Gehbahnseite zum Befahren nutzen können.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #2807-2019, die neue ID ist: #2720-2019.

Kommentare

<p>In Anlehnung an Mangel #2807-2019 Straßenschild: Für Fahrradfahrer auf der Wiesenstraße stadtauswärts gibt es ab der Griesbrücke keine sichere bzw. legale Möglichkeit zu fahren:<br />
1. Man bleibt auf der rechten Seite, fährt unter der Saalebrücke durch, um dann im Kreuzungsbereich vor einem nicht abgesenkten Bordstein zu stehen. Man müsste eine 180°-Kurve fahren, um an der Ampel über die Straße zu gehen.<br />
2. Man fährt an der Ampel an der Griesbrücke über die Straße, um dann linksseitig stadtauswärts zu fahren. Das ist allerdings bis zur Einmündung Alte Wiesenstraße nicht erlaubt. Da fehlt das Schild, dass Fahrradfahrer auf dem Gehweg geduldet sind, wie es ab der Einmündung Alte Wiesenstraße entlang der Wiesenstraße stadtauswärts aufgestellt ist.<br />
3. Man fährt auf der Straße - das ist zum einen ein ziemlich unsicheres Unterfangen und zum anderen "freuen" sich bestimmt alle motorisierten Verkehrsteilnehmer darüber.</p>

<p>Ich bitte hier für eine fahrradsichere Lösung zu sorgen. Vielen Dank ein Gast</p>

Das kann ja nicht im Interesse der Autofahrer sein, dass die Fahrradfahrer auf einer stark befahrenen Bundesstraße unterwegs sind, mal ganz abgesehen vom Sicherheitsgedanken. Nur weil es eine legale Lösung ist, ist es keine gute Lösung! Das kann man auch anders - im Sinne von besser und trotzdem legal - lösen.

<p>Radfahren auf einer Bundesfernstraße ist legal und weder für Kraftfahrzeuge, noch für Radfahrer befriedigend. An einer Lösung wird gearbeitet, bitte noch etwas Geduld. Wann immer das Radfahren auf dem Gehweg zugelassen werden darf, wird diese Möglichkeit genutzt.</p>

Genau das ist es, was bei mir den Diskussionsbedarf auslöst - weshalb ich mich nun doch noch einmal hier melde:

Ich möchte keine "Lösung". Ich möchte ganz normal mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn fahren. Weil das nämlich am sichersten ist.

<p>Danke für Ihre Meinungsäußerung.</p>

<p>Radfahren auf der Fahrbahn wird nur dann verboten, wenn es aus Sicherheitsgründen verboten werden muss. Das ist ganz selten der Fall und wird durch die Verkehrsbehörden auch nicht angestrebt.&nbsp; Im vorliegenden Fall soll einfach überlegt werden, wie die gegenwärtig ausgeführte Beschilderung zur Freigabe des Radverkehrs auf dem Gehweg korrekt auszuführen ist.</p>

Ja, ab Wiesenbrücke stadtauswärts sollte der Gehweg für Radfahrer freigegeben werden.

Doch wünsche ich mir mehr Öffentlichkeitsarbeit bzgl. des Unterschiedes "Gehweg - Radfahrer frei" und "Radweg". Denn als Berufspendler mit 10 km Arbeitsweg fahre ich gelegentlich mit dem Rennrad ab dem Ende des unter der Wiesenbrücke durchführenden Radwegs bis zum Loquitzweg auf der Straße, nach dem Beschleunigen mit ca. 40 km/h.
Leider kommt es auf den ca. 500m gelegentlich vor, dass ich von Autofahrern bedrängt werde, die
1. felsenfest davon überzeugt sind, dass es sich auf der linken Seite um einen benutzungspflichtigen Radweg handelt, dessen Benutzung sie durch Nötigung des Radfahres einzufordern berechtigt sind.
2. die Komplexität der Verkehrssituation nicht bedenken (insbes. die Häufigkeit von Abbiegeunfällen auf linksseitigen Radwegen sowie die Gefährdung der Fußgäner durch schnellen Radverkehr)

Ich wünsche mir, dass sich diese Situation bessert.
Viele Jenaer legen Arbeitswege von 5 - 12 km mit dem Rad zurück. Und da spielt zügiges Vorankommen durchaus eine Rolle, v.a. wenn man noch Kinder abzuholen und zu versorgen hat.

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