#4395-2020

Beschreibung des Mangels

Irreführende Markierung der Radverkehrsfurt:
Der Seitenraum ist vor und nach der Einmündung auf ganzer Breite mittels Zeichen 240 als benutzungspflichtiger gemeinsamer Geh- und Radweg gekennzeichnet, die Furtmarkierung umfasst jedoch nur die Hälfte des Weges.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.895626880764, 11.58315718174

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Die rote Furtmarkierung wird nicht von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet und hat daher keine anordnende Wirkung. FD Mobilität

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4487-2020, die neue ID ist: #4395-2020.

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