#4408-2020

Beschreibung des Mangels

Geh- und Radweg sind mit jeweils 1,5m zu schmal, um die Voraussetzungen für die Anordnung von Zeichen 241-30 zu erfüllen. Ostwärtsfahrende Radfahrer werden im Begegnungsfall durch westwärtsfahrende Radfahrer gezwungen, auf den Gehweg auszuweichen.

vgl. VwV-StVO, Nummer II (Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)) zu §2 Absatz 4; Randnummer 37:
"Voraussetzung für die Anordnung ist, dass
a) die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt; [...]"

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.898624588675, 11.585592627525

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Die aktuelle Beschilderung ist der Sache geschuldet, dass an dieser Stelle ein Radweg auf der anderen Seite nicht angeboten werden kann. Darüber hinaus ist das Verkehrsaufkommen nicht so groß, dass eine andere Regelung für diesen Radweg notwendig wäre. FD Mobilität

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4500-2020, die neue ID ist: #4408-2020.

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