#9319-2022

Beschreibung des Mangels

Leider scheinen die Busfahrer, wie auch viele Autofahrer, die Umleitungsstrecke mit einer Rennstrecke zu verwechseln. Zwar ist im unteren Teil des "Steinborns", wo der Bus normalerweise langfährt, durchaus eine "50-iger"-Zone, doch besteht ab der Hausnummer 91 eine Geschwindigkeitsbegrenzung (30-iger-Zone). Da die Anwohner (insbesondere Kinder und ältere Menschen) dies auch so gewöhnt sind, ist es weder verständlich noch nachvollziehbar, hier jetzt so durchzurasen. Leider hat die Stadt mit ihrem Halteverbotmarathon auch hierzu beigetragen.

Details des Mangels

Kategorie
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
Status
Geschlossen
Abteilung
Jenaer Nahverkehr
Geokoordinaten
50.932620796184, 11.618192195887

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Werte:r Melder:in,

Ihr Schreiben haben wir erhalten, vielen Dank dafür.

Aufgrund der Baumaßnahme an der Einmündung Am Steinborn / Im Ritzetal ist es notwendig, die Busse der Linie 14 umzuleiten, da diese die Endstelle Schlegelsberg nicht bedienen können. Im Streckenabschnitt „Am Steinborn / Löbichauer Straße“ kann es zum Begegnungsverkehr kommen. Durch die geringe Fahrbahnbreite in diesem Bereich, kann es schon bei einer Begegnung zwischen Bus und PKW dazu kommen, das die Fahrbahn nicht ausreicht. Daher war es notwendig „Am Steinborn“ zwischen „Im Ritzetal“ und Löbichauer Straße beidseitig Haltverbot anzuordnen.

Das ein großes Fahrzeug wie ein Bus durch seine Abmessungen bedrohlicher wirkt wie z.B. ein PKW und daher gefühlt schneller unterwegs ist, ist menschlich nachvollziehbar, entspricht aber nicht den Tatsachen.

Wir verwahren uns ausdrücklich dagegen, alle unsere Fahrbediensteten unter Generalverdacht zu stellen und der vorsätzlichen Missachtung von Verkehrsvorschriften zu bezichtigen. Unser Fahrpersonal ist sich seiner besonderen Verantwortung in der gewerblichen Personenbeförderung sehr wohl bewusst, zudem werden unsere Fahrbediensteten regelmäßig geschult und unterliegen zusätzlich einer gesetzlichen Weiterbildungspflicht zum Erhalt der Fahrerlaubnis, welche im Gegensatz zu einem PKW-Führerschein nur für jeweils fünf Jahre befristet ausgestellt wird. Ebenso sind sich unsere Mitarbeiter bewusst, dass im Fall von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr die Geldbußen deutlich höher ausfallen wie bei Verstößen mit PKW und zudem Disziplinarmaßnahmen durch unser Unternehmen nach sich ziehen können.

Ihr Jenaer Nahverkehr

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #9430-2022, die neue ID ist: #9319-2022.

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