#3345-2020

Beschreibung des Mangels

Am bzw. ab Montag, 27.04. sollen hier auf dem Privatgrundstück Baum(pflege-)arbeiten stattfinden. Wieso dürfen diese Arbeiten jetzt, während der Brutzeit von Vögeln durchgeführt werden? Eine plötzliche Gefährdung kann ich nicht erkennen, da der Zustand des Gehölzbestandes schon im Winter so war und die Arbeiten ohne weiteres eher hätten durchgeführt werden können.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Stadtbäume
Status
Geschlossen
Abteilung
Baumpflege
Geokoordinaten
50.923941254204, 11.566802852158

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Die in dem Mängel beanstandete Maßnahme wurde in Eigenverantwortung des privaten Grundstückseigentümers ausgeführt. Bei der Maßnahme wurden aus Gründen der Verkehrssicherheit abgestorbene Gehölze entfernt.  Die Verbote des § 39 -Bundesnaturschutzgesetz- BNatSchG Abs. 5 Pkt. 2 (Fällungen und Schnittmaßnahmen in der Zeit vom 01. März bis 30.September aus Gründen des Artenschutz) gelten nicht für Maßnahmen, die der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen.Entsprechend der Auskunft der ausführenden Fachfirma wurden die Gehölze vorher auf Vogelnester untersucht. Dabei wurden keine Nester festgestellt.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #3437-2020, die neue ID ist: #3345-2020.

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