#4205-2020

Beschreibung des Mangels

Kürzlich ist die Schaltung der Ampel zum Überqueren der Stadtrodaer Str. gegenüber dem Arbeitsamt für uns Fußgänger derartig verändert worden, dass man, selbst wenn man zu Beginn der Grünphase sofort losläuft, gerade die zweite Fahrbahn erreicht. Dann wird schon wieder "rot" signalisiert. Man müsste dann eigentlich stehen bleiben. Ältere Mitbürger brauchen demzufolge zwei Ampelphasen zum Überqueren der Straße. Das ist unzumutbar.
Das gleiche gilt für die Ampel hinter der Bahnüberführung zum Überqueren der Knebelstraße.

Details des Mangels

Kategorie
Ampel
Status
Geschlossen
Abteilung
Elektrotechnik
Geokoordinaten
50.928611130631, 11.586091350764

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen dank für den Hinweis.
In der Norm wird von zügigem Gehen ausgegangen und das wird mit 1,2m/s (4,3km/h) angenommen. Um die Querungsqualität zu steigern sind wir von diesem Normwert abgewichen und nehmen als Querungsgeschwindigkeit nur 1m/s (3,6km/h) an. Dies entspricht einfachem Gehen.
Außerdem bitte ich um Verständnis, da die von Ihnen benannten Knoten täglich über 40.000 Fahrzeuge aufnehmen. Dadurch ist die Freigabezeit unabhängig ob Fußgänger, Auto, LKW, Bus, Radfahrer, ... immer stark begrenzt.

Zusätzlich würden wir gern auf folgendes hinweisen:

Das Grün hat die Funktion eines Startlichts, das in extremen Fällen nur kurz leuchtet (5 Sekunden). Es zeigt also nicht die Zeit an, in der die Straße überquert werden soll, sondern die Zeit, in der losgegangen werden darf. Springt das Fußgängersignal auf Rot, darf die Fahrbahn nicht neu betreten werden, jedoch dürfen die auf dem Überweg befindlichen Personen die Fahrbahn mit normaler Geschwindigkeit räumen. Während dieser notwendigen Räumzeit wird der Querverkehr noch zurückgehalten.

Rechts- und Linksabbieger, denen gewöhnlich gleichzeitig mit dem Fußgängerverkehr Grün gezeigt wird, haben nach §9 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung den Fußgängern beim Abbiegen Vorrang zu gewähren und nötigenfalls anzuhalten. Diese Vorschrift gilt allgemein und unabhängig von der Stellung der Fußgängersignale, da sich Passanten trotz rotem Signal aus den oben geschilderten Gründen berechtigt auf dem Überweg befinden können.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4297-2020, die neue ID ist: #4205-2020.

Kommentare

Die Norm, die eine Richtlinie ist, besagt aber auch: "Die Fußgängerfreigabezeiten sollten dabei mindestens so lang bemessen werden, dass ein Fußgänger, der zu Beginn der Freigabezeit am Fahrbahnrand startet und die Furten mit der rechnerischen Räumgeschwindigkeit quert, vor dem Ende der Freigabezeit mindestens die Mitte der zweiten Richtungsfahrbahn erreicht." (RiLSA, S.18)

Das da täglich über 40.000 Fahrzeuge lang fahren, sollte eigentlich Ansporn genug sein, die Qualität des Fußverkehrs so anzupassen, dass es Mängelhinweise, wie diese, nicht geben braucht.

dort sollte es überhaupt keine fußgängerampel geben, weil das ein zubringer zur autobahn ist..ein Stück weiter gibt es einen Tunnel für Fußgänger.

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