#4565-2020

Beschreibung des Mangels

Muss man sich am Feiertag Lärmbelästigung durch einen privaten Hausmeisterservice gefallen lassen?
Pünktlich Samstag gegen 08:30 Uhr startete der Laubbläser.
Wir wohnen an einer vielbefahrenen Hauptstraße, an der sich etliche Autofahrer wenig, geschweige nachts an die angegebenen Geschwindigkeiten halten.
Es ist wie bei jeder Regel, wenn nicht kontrolliert wird, macht auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung keinen Sinn.
Der Bürger darf Lärm und Abgase und Abrieb pausenlos hinnehmen.
Sind die Stadtkassen voll, um sich solche Einnahmen entgehen zu lassen?
Selbst an Fahrrad fahrenden Erwachsenen auf dem Gehweg lässt sich hier eine Menge Geld einnehmen laut geltendem Bußgeldkatalog.

Details des Mangels

Kategorie
Sonstiges
Status
Geschlossen
Abteilung
Fachdienst Umweltschutz
Geokoordinaten
50.928611130631, 11.586091350764

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Entschuldigen Sie bitte die späte Antwort.
Der von Ihnen benannte Einsatz des Laubbläsers am 31.10.2020 betraf einen Feiertag.
Der Betrieb eines Laubbläsers ist gemäß der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Gerät- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) und dem Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz (ThürFGtG) an Sonn- und Feiertagen nicht zulässig. Um im Nachgang weitere behördliche Maßnahmen zu prüfen bzw. einzuleiten, teilen Sie dem Fachdienst Umweltschutz bitte bis zum 01.03.2021 den Verursacher und den genauen Ort mit (per E-Mail an umweltschutz@jena.de). Andernfalls wird der Mangel automatisch geschlossen. Vielen Dank, FD Umweltschutz / Team Immissionsschutz

Bezüglich des Einsatzes eines Laubbläsers am 31.10.2020 (Reformationstages) haben wir mit dem betreffenden Hausmeisterservice gesprochen und ihm die Rechtslage geschildert und ihn belehrt.
Zu den angesprochenen Geschwindigkeitsüberschreitungen teilte das Team Verkehrsüberwachung mit, dass in diesem Bereich die Nachtabsenkung auf 30 km/h in regelmäßigen Abständen kontrolliert wird und dies auch beibehalten werden soll. Des Weiteren wurde festgestellt, dass das Dialogdisplay nachts nicht auf 30 km/h eingestellt war. Dies wurde korrigiert. Freundliche Grüße, Fachdienst Umweltschutz

 

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #4657-2020, die neue ID ist: #4565-2020.

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