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Es ist nicht klar, worauf sich der Melder hier genau bezieht.
Bauarbeiten auch an der Bahnlinie müssen selbstverständlich von der Stadt genehmigt werden.
Werden die ausgeführt kommt aus Sicherheitsgründen immer eine Rottenwarnanlage (Sirene und Blinklicht) zum Einsatz.
Wenn nächtliche Arbeiten (zum schnelleren Fortschritt) genehmigt sind natürlich auch nachts.
Lärmschutzwände können nur bei wesentlichen Umbauten (z.B. neues Gleis) gefordert werden.
Das ist von Güterzügen unabhängig.

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