#17688-2025

Beschreibung des Mangels

Falsche Beschilderung des Radweges. Bei dieser Beschilderung handelt es sich nicht mehr um einen Radweg sondern nur um einen Gehweg, auf welchem Radfahrende sich nur mit Schrittgeschwindigkeit fortbewegen dürfen, unabhängig von der Anwesenheit von Passanten.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.949760489808, 11.61727275896

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#17688-2025" wurde gemeldet.

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Der Status des Mangels "#17688-2025" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.

Vielen Dank für den Hinweis. Die dort vorhandene Benutzungspflicht ist an dieser Stelle nicht dauerhaft haltbar. Im vorliegenden Falle, haben wir uns für das Zeichen 239 StVO (Gehweg) plus das Zusatzzeichen 1022-10 StVO (Radfahrer frei) entschieden, da der Bereich auch von Fußgängern belaufen wird. Eine Alternative mittels Piktogramm, würde hier den selben Effekt haben, dass die Autofahrer vereinzelt hupen. Die Benutzungspflicht ist nicht haltbar und wurde somit in ein Benutzungsrecht umgewandelt. FD Mobilität

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