Beschreibung des Mangels
Im direkten Umfeld des städtischen Kindergartens kommt es – wie bereits im vergangenen Jahr – erneut zu einer erheblichen Rauchbelastung durch Tabak- und Cannabisrauch.
Aufgrund der unmittelbaren Nähe zur Kindertageseinrichtung sind insbesondere Kleinkinder betroffen. Passivrauchen stellt nachweislich ein gesundheitliches Risiko dar, insbesondere für Kinder mit noch nicht vollständig entwickelten Atemwegen und Immunsystem. Eine wiederholte Exposition gegenüber Tabak- und Cannabisrauch ist aus gesundheitlicher Sicht kritisch zu bewerten.
Es ist davon auszugehen, dass rauchenden Personen die besondere Schutzbedürftigkeit des Umfelds einer Kindertageseinrichtung nicht ausreichend bewusst ist beziehungsweise bestehende Regelungen nicht hinreichend beachtet werden.
Es wird um Prüfung gebeten, ob eine Kontaktaufnahme mit den Eigentümern oder Verantwortlichen erfolgen kann, um geeignete Maßnahmen zum Schutz der Kinder zu erörtern. Denkbar wären beispielsweise Hinweisschilder oder klare Regelungen, die das Rauchen in den betreffenden Bereichen untersagen.
Vielen Dank für die Prüfung des Sachverhalts.
Details des Mangels
- Kategorie
- Spielplatz/Sportanlage
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Zentraler Ermittlungs- und Vollzugsdienst
- Geokoordinaten
- 50.931242914783, 11.588961635657
Anmerkungen / Status Änderungen
Der Mangel "#20230-2026" wurde gemeldet.
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Der Status des Mangels "#20230-2026" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.
Guten Tag, der Frommannscher Garten gehört zum Eigentum des Freistaates Thüringen. Der Eigentümer regelt in eigener Zuständigkeit Verbote und Gebote in diesem Bereich. Das gilt ebenso für Kontrollen und Ansprachen. Es erfolgt eine Weiterleitung des Mangels an die Friedrich-Schiller-Universität Jena. In akuten Fällen von Rauch- und Geruchsbelästigung steht Ihnen die Rufnummer der Ordnungsbehörde Jena, 03641 / 49-2500, zur Verfügung. Scheuen Sie sich nicht, im Bedarfsfall telefonischen Kontakt aufzunehmen. Nur so sind direkte Ansprachen von Verursachern vor Ort möglich. Ebenso steht Ihnen die Möglichkeit offen, die Verursacher auch selbst anzusprechen. Ein höflicher Dialog bewirkt manchmal mehr als aufgestellte Verbotsschilder. Mitunter ist nicht allen Nutzern des Garten bekannt, dass sich in unmitttelbarer Nähe eine Kindertageseinrichtung befindet. FD Kommunale Ordnung
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