Beschreibung des Mangels
Sehr geehrte Damen und Herren, als Inhaberin eines Einzelhandelsgeschäfts in der Fußgängerzone möchte ich einen Graffiti-Vorfall melden, der nicht nur das ästhetische Erscheinungsbild betrifft, sondern auch wirtschaftliche Auswirkungen auf mein Unternehmen hat. Mein Geschäft 'Blumen & Mehr' befindet sich in der Hauptstraße 45 und existiert seit nunmehr acht Jahren an diesem Standort. In dieser Zeit habe ich mich stets um ein gepflegtes Erscheinungsbild meines Ladens bemüht und auch den Gehwegbereich vor meinem Geschäft regelmäßig gereinigt.
In der Nacht von Sonntag auf Montag wurde die Fassade meines Geschäfts Opfer von Vandalismus. Betroffen sind der metallene Rollladen, der das Schaufenster nachts schützt, sowie die angrenzenden Aluminiumrahmen der Schaufensterfront. Die Beschriftungen wurden mit schwarzer Sprühfarbe angebracht und erstrecken sich über eine Fläche von etwa drei Quadratmetern. Einige der Tags überlappen sich, was darauf hindeutet, dass mehrere Personen oder mehrere Durchgänge beteiligt waren.
Ich habe den Vorfall am Montagmorgen gegen 6:30 Uhr entdeckt, als ich wie üblich zum Öffnen des Geschäfts erschien. Der Rollladen war beim Verlassen des Ladens am Samstagabend gegen 19 Uhr noch vollständig sauber, was den Zeitpunkt des Vorfalls eingrenzt. Ich habe umgehend versucht, die Farbe mit handelsüblichen Reinigungsmitteln zu entfernen, jedoch ohne vollständigen Erfolg. Es bleiben sichtbare Rückstände, die das Erscheinungsbild meines Geschäfts erheblich beeinträchtigen. Zudem habe ich festgestellt, dass die verwendeten Reinigungsmittel die Oberfläche des Rollladens angegriffen haben, was zu zusätzlichen Verfärbungen geführt hat.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Vorfalls sind nicht zu unterschätzen. Als Einzelhändler in der Fußgängerzone bin ich auf Laufkundschaft angewiesen, und das äußere Erscheinungsbild meines Geschäfts spielt eine entscheidende Rolle bei der Entscheidung von Kunden, den Laden zu betreten oder nicht. Eine verschmutzte oder beschädigte Fassade vermittelt den Eindruck von Vernachlässigung und kann potenzielle Kunden abschrecken. Ich habe bereits am Montagmittag mehrere Kunden gesprochen, die das Graffiti angesprochen und ihr Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht haben. Einige haben sogar gefragt, ob ich plane, das Geschäft aufzugeben, was natürlich nicht der Fall ist.
Zusätzlich zu den unmittelbaren Auswirkungen auf mein Geschäft stellt sich die Frage nach den Reinigungskosten. Laut Auskunft meines Versicherers könnten die Kosten unter Umständen über die Gebäudeversicherung abgedeckt sein, sofern eine offizielle Meldung bei der Stadtverwaltung vorliegt und es sich nachweislich um Vandalismus handelt. Ich benötige daher eine entsprechende Bestätigung der Stadt für meine Versicherungsunterlagen. Zudem wäre ich an Informationen über mögliche Zuschussprogramme der Stadt zur Prävention von Vandalismus im Einzelhandel interessiert. Einige Städte bieten beispielsweise finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von graffiti-resistenten Rollläden oder bei der Installation von Überwachungskameras.
Ich bitte Sie daher um folgende Maßnahmen: Erstens um eine zeitnahe Reinigung der betroffenen Flächen durch eine Fachfirma, die über geeignete Mittel und Erfahrungen verfügt, zweitens um Ausstellung einer offiziellen Bestätigung des Vorfalls für meine Versicherungsunterlagen, und drittens um Information über mögliche Förderprogramme oder Präventionsmaßnahmen, die mir als Gewerbetreibende zur Verfügung stehen. Gerne bin ich auch bereit, mich an Initiativen zur Verschönerung der Fußgängerzone zu beteiligen oder mit anderen betroffenen Gewerbetreibenden zusammenzuarbeiten. Ein sauberes und gepflegtes Stadtbild liegt im Interesse uns aller. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Freundlichen Grüße
Details des Mangels
- Kategorie
- Graffiti
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Zentraler Ermittlungs- und Vollzugsdienst
- Geokoordinaten
- 50.947183145116, 11.596876701879
Anmerkungen / Status Änderungen
Der Mangel "#21050-2026" wurde gemeldet.
Guten Tag, hierzu bestehen mehrere Fragen und Anmerkungen. 1. In der Hauptstraße 45 in 07751 Jena befindet sich weder ein Blumengeschäft noch eine Fußgängerzone! 2. Sie haben die Möglichkeit eine Anzeige bzgl Vandalismus und/oder Sachbeschädigung bei der örtlich zuständigen Polizeiinspektion zu stellen. 3. Eine Bestätigung für eine Versicherung kann nicht über diesen Mängelmelder beantragt werden. Wenden Sie sich für konkrete Anfragen ebenfalls an die zuständige Polizeiinspektion. 4. Da Sie keinerlei Kontaktdaten hinterlassen haben, kann, sicherlich für Sie nachvollziehbar, keine Kontaktaufnahme mit Ihnen stattfinden. FD KO
Der Status des Mangels "#21050-2026" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.
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Kommentare
Wo in Jena befindet sich das…
PermalinkWo in Jena befindet sich das Geschäft?
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 12.05.2026 - 07:37