#21880-2026

Beschreibung des Mangels

Während der Öffnungszeiten des Ladens im Erdgeschoss wird der schmale Fußweg durch Aussenbewirtungsinstallationen eingeschränkt. Des Weiteren parken die Lieferfahrer dieser Gastronomie entweder auf dem Fußweg oder der Straße im absoluten Halteverbot, direkt unter dem passenden Schild. Folglich entstehen gefährliche Verkehrssituation, zumal die Einbahnstraße auch für Radfahrer im Gegenverkehr freigeben ist.

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Verkehrsüberwachung
Geokoordinaten
50.929473451003, 11.580890336976

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#21880-2026" wurde gemeldet.

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Sehr geehrter Melder, Ihre Nachricht haben wir erhalten und sodann an die Kollegen der Stadtinspektion, mit der Bitte um Kontrolle, weitergeleitet. Wir danken für Ihre Information. Mit freundlichen Grüßen Ihre Verkehrsüberwachung

Der Status des Mangels "#21880-2026" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.

Kommentare

Inzwischen wurde die Außengastronomie doch bereits stark eingeschränkt - zum Leidwesen vieler Gäste. Dadurch komt man gut vorbei
Auf der anderen Straßenseite ist der Gehweg immer frei.
Zu einer Innenstadt gehört nun mal auch, dass Restaurants und Cafés existieren, die auch beliefert werden müssen. Wenn man ein Problem damit hat, sollte man vielleicht nicht in eine Großstadt ziehen.
Ich finde es krass, wie sehr gegen dieses eine Café geschossen wird.

Nach dem Motto "anlieferung muss sein", hätte man also direkt ein Fenster zur Laderampe umbauen sollen?
Es gibt kein Recht auf "Anlieferung am Bordstein vor der Türe". Wenn ein absolutes Haltverbot besteht, ist eben woanders zu parken und mit geeigneten Hilfsmitteln die Lieferung vorzunehmen. Dafür gibt es technische Hilfsmittel, vulgo "Sackkarre".

Das ist - neben der verfügbaren Gehwegbreite - eben Teil der notwendigen Betrachtung vor Bezug / Anmietung eines Ladenlokals.