#21914-2026

Beschreibung des Mangels

Hier ist nicht mehr zu erkennen, dass man den Verkehrsberuhigten Bereich verlässt. des Weiteren gehört hier auch ein Schild mit Zone 30 hin. Da dies Pflicht ist wenn man den verkehrsberuhigten Bereich in eine 30er Zone verlässt.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Gemeldet
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.897494660895, 11.579514245484

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#21914-2026" wurde gemeldet.

Kommentare

Schon witzig. Der Verkehrsberuhigte Bereich, aus dem Sie da ausfahren, und bei dem überhaupt nicht erkennbar sein soll, dass man den verkehrsberuhigten Bereich verlässt: Sackgasse. Sie fahren dort aus, wo sie rein fahren. Es ist dem durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer zuzumuten, sich Regelungen zu merken. Dort, wo der verkehrsberuhigte Bereich bei Einfahrt beginnt, endet er auch.
Bei einer Einbahnstraße ist auch nicht an jeder Grundstückszufahrt oder einem Parkplatz ein Verkehrszeichen "Einbahnstraße" angebracht.
zum T30 gilt das analog: sie fahren in die Schomerusstraße ausschließlich von der Hugo-Schrader-Straße ein, eine T30-Zone schon ab Oßmaritzer Straße. Damit ist klar, wenn Sie aus einer T30-Zone in einen verkehrsberuhigten Bereich abbiegen und aus diesem an selber Stelle wieder zurück fahren: T30-Zone!

Es bedarf hier schlicht keiner weiteren Verkehrszeichen und Schilder. Was es braucht, ist mal wieder Aufmerksamkeit hinterm Steuer.

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