#17203-2025

Beschreibung des Mangels

Sehr geehrte Stadtverwaltung,

entlang der Luther- und Talstraße stehen sicher 10 verlassene Fahrräder, die im öffentlichen Raum angeschlossen sind, oft an Fahrradbügeln oder Hauswänden. Die Besitzer dieser Schrotträder sollten analog zu ungenutzten PKW per Zettel zur zügigen Entfernung aufgefordert und die Räder nach Fristablauf entfernt werden, am besten in regelmäßigen Abständen (jählich?). Resultat: mehr freie Radstellplätze, mehr nutzbarer Fußweg. Im Fall Talstraße Ecke Sickingenstraße behindert so ein Rad gerade sogar Fußwegbauarbeiten (siehe Foto).
Standorte u.a.:
Radbügel Jahnplatz
Wand Talstraße 49
Wand Sickingenstraße 3
Radbügel Talstr. 59
Tal- Ecke Sickingenstraße
Radbügel Lutherstraße 125

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Sonstiges
Status
Gemeldet
Abteilung
Zentraler Ermittlungs- und Vollzugsdienst
Geokoordinaten
50.932245039419, 11.568445060514

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#17203-2025" wurde gemeldet.

Kommentare

Es wäre ebenso wichtig, dass das Anschließen von Fahrrädern an Verkehrsschildern und Baumschutzgittern geahndet wird. Die neuen Fahrradständer die die Stadt überall baut sind ja eine gute Alternative.

Auf welcher Rechtsgrundlage wollen Sie bitte das Anschließen von Fahrrädern an Verkehrszeichenträgern und Baumschutzgittern (auch an Baumschutzbügeln?) ahnden?
Die StVO macht diesbezüglich jedenfalls keine Vorgaben und bei den stadt- und landesrechtlichen Verordnungen kann ich auch keine Regelung finden, die das Anschließen an den o.g. Einrichtungen verbieten.

Könnten Sie bitte die entsprechenden Fundstellen benennen, wonach es untersagt ist, Fahrräder an den o.g. Einrichtungen anzuschließen?
Vielen Dank!

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.