#17975-2025

Beschreibung des Mangels

Blitzer steht kurz vor Haltlelinie der Lichtsignalanlage.
Sind in der STVO nicht 10m vermerkt?
VG

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Mängelmelder Service-Team
Geokoordinaten
50.932808977415, 11.605944595571

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#17975-2025" wurde gemeldet.

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Sehr geehrte:r Mangelmelder:in, wir haben die Meldung an die Fachkolleg*innen weitergeleitet. Ihr Mängelmelder-Team

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Der Status des Mangels "#17975-2025" wurde von "In Bearbeitung" zu "Geschlossen" geändert.

Sehr geehrter Melder, § 37 Abs. 1 Satz 1 der StVO regelt, dass bis zu 10 m vor "Ampelanlagen" nicht gehalten werden darf, wenn die Lichtsignalanlage dadurch verdeckt wird. Dies liegt hier nicht vor, so dass alle Parameter durch die Kollegen eingehalten worden sind. (Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.) Der " Blitzer" darf dort also seine Arbeit verrichten. Mit freundlichen Grüßen Ihre Verkehrsüberwachung

Kommentare

Sehr geehrter Melder,

§ 37 Abs. 1 Satz 1 der StVO regelt, dass bis zu 10 m vor "Ampelanlagen" nicht gehalten werden darf, wenn die Lichtsignalanlage dadurch verdeckt wird.
Dies liegt hier nicht vor, so dass alle Parameter durch die Kollegen eingehalten worden sind.  

(Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.)

Der " Blitzer" darf dort also seine Arbeit verrichten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Verkehrsüberwachung