Beschreibung des Mangels
An der Kreuzung Grietgasse/Engelplatz – Holzmarkt befindet sich stadtauswärts ein Verkehrszeichen, das auf die „Rechts-vor-links“-Regel hinweist. Gleichzeitig ist an der Zufahrt vom Holzmarkt eine abgesenkte Bordsteinkante vorhanden.
Die Kombination aus Verkehrszeichen und abgesenkter Bordsteinkante führt zu Unklarheiten hinsichtlich der geltenden Vorfahrtsregelung. Nach § 10 StVO wäre bei einer abgesenkten Bordsteinkante grundsätzlich dem fließenden Verkehr Vorfahrt zu gewähren, was im Widerspruch zur ausgeschilderten „Rechts-vor-links“-Regel steht.
Ich bitte um Überprüfung der Verkehrssituation und gegebenenfalls um Klarstellung bzw. Anpassung der Beschilderung oder baulichen Gestaltung, um Missverständnisse und gefährliche Situationen zu vermeiden.
Vielen Dank.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenschild
- Status
- Gemeldet
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.926368396698, 11.584861468963
Kommentare
abgesenkter Bordstein
PermalinkBitte prüfen Sie selbst vor Ort und vergegenwärtigen Sie sich den Unterschied zwischen einem "abgesenkten Bordstein" und einem durchlaufend niedrigen Bordstein.
Der Terminus "abgesenkt" setzt voraus, dass der Bordstein an anderer Stelle (vor/hinter der Einmündung / Zufahrt) höher ist. Das ist in der Grietgasse / Engelplatz gerade nicht der Fall. Es handelt sich um einen durchlaufend niedrigen Bordstein, der selbst an der Querungsstelle für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nicht weiter abgesenkt ist.
ohne einen "abgesenkten Bordstein" kann es auch eine daraus resultierende Regelung zum Vorrang an dieser Stelle geben.
Im Übrigen gehen nach StVO Beschilderungen stets "allgemeinen" Anordnungen (hier: §10) vor. Somit sorgt das Verkehrszeichen erst recht für Klarheit. Vor der Aufhebung des Verkehrsberuhigten Bereiches Holzmarkt war es seinerseits nicht erforderlich, da nach §10 der Verkehr aus dem verkehrsberuhigten Bereich wartepflichtig war.
Aber die Stadtverwaltung schafft es eben regelmäßig, Situationen zu verschlimmern.
Gespeichert von Radfahrergast (nicht überprüft) am Di., 03.03.2026 - 08:27