#17441-2025

Beschreibung des Mangels

In der Tatzenpromenade zwischen Forstweg und Magdelstieg ist halbseitiges Gehwegparken erlaubt. Allerdings stehen dort die Autos regelmäßig so weit auf dem Gehweg, dass ein Passieren z. B. mit Kinderwagen nur noch schwer möglich ist, geschweige denn die eigentlich geforderte mühelose Begegnung. Wäre es möglich, dort Bodenmarkierungen anzubringen, die vorschreiben, bis wohin ein störungsfrei geparkt werden darf?

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Gemeldet
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.926087320268, 11.568506453861

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#17441-2025" wurde gemeldet.

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Kommentare

Das dort aufgestellte VZ.315-56 schreibt doch vor, wie zu parken ist:
halbachsig auf dem Gehweg rechts.
Alle Autos im Foto parken erkennbar korrekt.

Dass die verbleibende Restbreite des Gehweges deutlich zu gering ist, steht außer Frage.
Die Verantwortung dafür liegt aber bei der Behörde, die das Verkehrszeichen anordnet. In Jena beim Fachdienst für Mobilität.

Verkehrszeichen sind Allgemeinverfügungen, gegen die innerhalb eines Jahres nach erstmaliger Betroffenheit vorgegangen werden kann: in Thüringen Form eines Widerspruchs.