Sie haben das Thema leider intellektuell nicht begriffen.
Die Nichtbeachtung der Anleinpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die Stadt hat in der Oberaue ein Schild angebracht mit dem Hinweis der Anleinpflicht für Hunde.
Und die Stadt ist auch verantwortlich für die Durchsetzung dieser Pflicht.
Das ist der Sachstand. Es geht im Übrigen nicht nur um die Oberaue. Sondern auch um die Naturschutzgebiete rund um Jena. Auch da herrscht Anleinpflicht.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
985
Diskriminierende Werbung
10
Gewässer
215
Laterne
1186
Müll
1907
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
469
Sonstiges
1711
Spielplatz/Sportanlage
228
Stadtbäume
480
Stadtgrün
510
Stadtwald/Wanderwege
678
Straße/Gehweg/Radweg
4037
Straßenreinigung/Winterdienst
624
Straßenschild
1051
Sie haben das Thema leider…
Permalink