Sie haben das Thema leider intellektuell nicht begriffen.
Die Nichtbeachtung der Anleinpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die Stadt hat in der Oberaue ein Schild angebracht mit dem Hinweis der Anleinpflicht für Hunde.
Und die Stadt ist auch verantwortlich für die Durchsetzung dieser Pflicht.
Das ist der Sachstand. Es geht im Übrigen nicht nur um die Oberaue. Sondern auch um die Naturschutzgebiete rund um Jena. Auch da herrscht Anleinpflicht.
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