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<p>Bei der Diskussion darf nicht vergessen werden das Schutzstreifen nach den Bestimmungen der StVO und Verwaltungsvorschrift keine Mindestbreite haben und auch Schutzstreifen nicht gefordert sind. Solche Breiten (Regel 1,50 m, Mindestbreite 1,25 m usw) gelten nur für den Neubau oder bei wesentlichen Veränderungen von Straßenverkerhsanlagen. Ansonsten werden solche Maße lediglich empfohlen.</p>

<p>Nun lässt sich trefflich streiten ob solche Schutzstreifen nun weg müssen, oder besser sind als kein Hinweis auf den vorhandenen Radverkehr. Letztlich fahren die Radfahrer da, wo sie fahren (zwischen parkenden PKW und der Straßenbahn).</p>

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