Die meisten Radfahrer besitzen vermutlich auch einen Führerschein und kennen daher §9 StVO, Absatz (3).
Da Ihnen diese "Feinheit" offenbar unbekannt ist, hier nochmal im Zitat:
"Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, FAHRRÄDER und Elektrokleinstfahrzeuge AUCH DANN, WENN SIE AUF ODER NEBEN DER FAHRBAHN IN DER GLEICHEN RICHTUNG FAHREN. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."
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