Die meisten Radfahrer besitzen vermutlich auch einen Führerschein und kennen daher §9 StVO, Absatz (3).
Da Ihnen diese "Feinheit" offenbar unbekannt ist, hier nochmal im Zitat:
"Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor, FAHRRÄDER und Elektrokleinstfahrzeuge AUCH DANN, WENN SIE AUF ODER NEBEN DER FAHRBAHN IN DER GLEICHEN RICHTUNG FAHREN. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten."
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
992
Diskriminierende Werbung
10
Gewässer
216
Laterne
1207
Müll
1926
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
472
Sonstiges
1729
Spielplatz/Sportanlage
229
Stadtbäume
483
Stadtgrün
514
Stadtwald/Wanderwege
687
Straße/Gehweg/Radweg
4079
Straßenreinigung/Winterdienst
626
Straßenschild
1064
Die meisten Radfahrer…
Permalink