Die Beschilderung des Lichtenhainer Oberwegs ist , von der Mühlenstraße kommend, ohnehin unlogisch. Es folger kurz hintereinander zwei Verbotsschilder für den motorisierten 4-und 2-Radverkehr. Das bedeutet aber (bei korrekter Beachtung dieser Schilder), dass auch die Freiwillige Feuerwehr Lichtenhain nicht zu ihren Gerätehäusern fahren dürfte. Gleiches gilt für die Gartenbesitzer und die Besucher des Friedhofs (hier vor allem durch ältere gehbehinderte Menschen). Man muss sich also genau überlegen ob ein Durchfahrtshindernis nicht die falsche und auch teuere Lösung ist, zumal es hoffentlich bald mit der nervigen Ampelschaltung auf der Zeiss-Promenade vorbei ist (das ist der Grund, dass viele den Bypass benutzen, um in die Straßen des Heimstättenviertels zu gelangen).
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1185
Diskriminierende Werbung
18
Gewässer
278
Graffiti
142
Laterne
1729
Müll
2701
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
634
Sonstiges
2084
Spielplatz/Sportanlage
289
Stadtbäume
645
Stadtgrün
680
Stadtwald/Wanderwege
946
Straße/Gehweg/Radweg
5260
Straßenreinigung/Winterdienst
869
Straßenschild
1377
Beschilderung
Permalink