Bei der Stadtrodaer Straße handelt es sich um eine gewöhnliche innerörtliche Straße mit 2 Fahrstreifen pro Richtung. Die zulässige >Höchst<geschwindigkeit liegt bei 50km/h und gilt unter idealen Sicht- und Witterungsbedingungen. Wenn es also dunkel ist oder regnet, sind unter Umständen 50km/h bereits zu schnell.
Es gilt auch und gerade auf der Stadtrodaer Straße das Sichtfahrgebot. Die Argumentation mit der "Schrecksekunde" würde für _jede_ Straßenquerung gelten; ist damit nicht zielführend.
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