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Es ist unglaublich, mit welcher Lässigkeit hier gefordert wird, der Fußverkehr könne doch mal eben eingeschränkt werden.
Gehwege sind Gehwege sind Gehwege.
Der ruhende Verkehr ist bei Planung und Ausführung an letzter Stelle zur berücksichtigen. Es besteht kein Recht auf "Parken vor der Haustüre" oder "Parken im öffentlichen Raum" per se.

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