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"übersehen" ist als Ausrede für Fehlverhalten im ruhenden Verkehr eine denkbar schlechte Ausrede, da an Fahrer:innen regelmäßig höhere Anforderungen an Überprüfung von Park- und Haltevorschriften gestellt werden.
Anders ausgedrückt: gerade beim Parken ist es den Fahrzeugführenden zuzumuten, die Situation vor Ort eindeutig zu prüfen. Dies beinhaltet auch, ggfs. 100m zurück zu gehen und dort nach Verkehrszeichen zu "suchen". Was im vorliegenden Falle nicht nötig ist, da man sich am Haltverbot schon fast den Kopf stößt, wenn man nach dem Parken einmal ums Auto geht.

Den Betroffenen Anwohnern kann hier nur dazu geraten werden, die Verkehrsüberwachung/Pol zu kontaktieren, damit der Falschparker umgesetzt wird.

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