Die Ausrede der Verkehrsbehörde, dass der "Schiebeverkehr" aufgrund des Radsymbols in der Streuscheibe bereits 10 m eher wieder aufs Rad steigen darf, ist alles andere als praxisgerecht. Ein "Schiebeverkehr" ist dort nicht zu beobachten, sondern wie der Melder des Mangels schreibt, ein ausgeprägtes Befahren des linkseitigen Gehwegs aus der Grietgasse heraus. Besteht denn überhaupt ein Interesse der Verkehrsbehörde, dem entgegenzuwirken?
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
992
Diskriminierende Werbung
10
Gewässer
216
Laterne
1207
Müll
1926
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
472
Sonstiges
1729
Spielplatz/Sportanlage
229
Stadtbäume
483
Stadtgrün
514
Stadtwald/Wanderwege
687
Straße/Gehweg/Radweg
4079
Straßenreinigung/Winterdienst
626
Straßenschild
1064
Schiebeverkehr?
Permalink