Die Ausrede der Verkehrsbehörde, dass der "Schiebeverkehr" aufgrund des Radsymbols in der Streuscheibe bereits 10 m eher wieder aufs Rad steigen darf, ist alles andere als praxisgerecht. Ein "Schiebeverkehr" ist dort nicht zu beobachten, sondern wie der Melder des Mangels schreibt, ein ausgeprägtes Befahren des linkseitigen Gehwegs aus der Grietgasse heraus. Besteht denn überhaupt ein Interesse der Verkehrsbehörde, dem entgegenzuwirken?
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
890
Diskriminierende Werbung
8
Gewässer
198
Laterne
1073
Müll
1727
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
407
Sonstiges
1526
Spielplatz/Sportanlage
207
Stadtbäume
409
Stadtgrün
418
Stadtwald/Wanderwege
553
Straße/Gehweg/Radweg
3480
Straßenreinigung/Winterdienst
607
Straßenschild
975
Schiebeverkehr?
Permalink