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<p>Sehr geehrter Melder,</p>

<p>Polizei aber auch die Ordnungsbehörde&nbsp; müssen sich bei ihrem Tätigwerden immer an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit halten. Für das Abschleppen von Falschparkern bedeutet das, dass je nach Sachlage vor Ort ein sofortiges Abschleppen unter Umständen unverhältnismäßig ist.</p>

<p>Vorliegend wurde durch die Stadtinspektion entschieden, hier nicht abzuschleppen.</p>

<p>Mit freundlichen Grüßen</p>

<p>Ihre Verkehrsüberwachung</p>

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