Dass die Freigabe eines Gehwegs für Radverkehr ein "Dort soll man fahren" impliziert, ist falsch. Radfahrer sind auf freigegebenen Gehwegen nur Gäste, die sich an die Geschwindigkeit der Fußgänger anzupassen haben.
Hinter der Kreuzung besteht allerdings Benutzungspflicht, es ist dann auch genug Platz, um Rad- und Fußverkehr auf die gleichen Fläche zu lassen.
Der Normalfall sollte also sein, mit dem Rad auf Löbdergraben / Fischergasse auf der Fahrbahn zu fahren und nach der Kreuzung über den hohen Bordstein? auf den gemeinsamen Geh- und Radweg zu wechseln.
Wenn ich diese Strecke fahre, umfahre ich den Mangel (also den nicht abgesenkten Bordstein), indem ich erst hinter der Eisenbahnbrücke an der dortigen Bordabsenkung auf den Geh- und Radweg wechsle. Um auf den 30 m bis dorthin keinen Konflikt mit eiligen Kraftfahrern zu bekommen, beschleunige ich bereits ab der Ampel mit voller Kraft und verlasse die Fahrbahn mit 35-40 km/h. Für mich funktioniert das gut, kann aber ebenso wenig von den Verkehrsplanern beabsichtigt sein wie das häufig praktizierte Gehwegradeln.
Damit nun der Normalfall vom Rad fahrenden Volk als solcher erkannt und umgesetzt wird, ist ein ergonomischer Übergang (Bordabsenkung, mit 20-25 km/h überfahrbar) am Ende der Kreuzung nötig.
Nein, der hier beschriebene Mangel ist relevant.
Permalink