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<p>Auch wir als Stadt würden uns ein umsichtigeres Abstellen der Fahrzeuge durch die Nutzer wünschen. Dennoch fällt die Kontrolle der Fahrzeugabstellung der E-Scooter nicht in unseren Zuständigkeitsbereich - hierfür sind ausschließlich die Betreiber zuständig!</p>

<p>Eine Aufforderung zur Umstellung ging bereits an den Betreiber heraus. Somit obliegt die weitere Bearbeitung bei Tier.</p>

<p>Sollte der E-Scooter nicht zeitnah umgestellt werden, so können wir Ihnen nur empfehlen das Fahrzeug eigenständig ohne Beschädigung umzuparken oder beiseite zu schieben.</p>

<p>Ihr Mängelmelder-Team</p>

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