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StVO §10:
Wer aus einem Grundstück [...] auf die Straße [...] einfahren [...] will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

einweisen lassen. steht doch da.

Und warum wird ein Spiegel gefordert? Warum wird nicht gefordert, dass der Fachdienst die Sichtbeziehungen herstellen möge, in dem das Parken dort eingeschränkt wird?

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