Sehr geehrte Damen und Herren,
in dem Parkverbotsbereich steht zu fast jeder Tages- oder Nachtzeit ein LKW/TRansporter des ansässigen Versorgungsunternehmen ohne, dass eine Lade-/Entladetätigkeit sichtbar ist. Dieses behindert die Sichtbeziehung/Straßenbreite zwischen westwärtsfahrenden MIV und ostwärtsfahrenden Radfahrern und stellt somit eine vermeidbare Gefährdung dar.