Das Verkehrszeichen wurde um 180° gedreht.
Der rot hervorgehobene Teil war bislang ein reiner Gehweg, das Radfahren aus gutem Grund nicht erlaubt:
- Geländerhöhe unzureichend
- Breite unzureichend
- Hindernisse (Lichtmaste)
Aktuell besteht mit dieser Orientierung eine Pflicht der Benutzung durch den Radverkehr. Das kann und darf so nicht sein.