#10716-2023

Beschreibung des Mangels

Sehr geehrte Damen und Herren,
der im Mittelbild dargestellte Bereich des Fußwegs ist nur ca. 1,20 m breit und immerhin 14 m lang. In diesem Bereich ist ein einfaches Begegnen von Einzelpersonen kaum möglich, sollten Kinderwagen, Rollatoren, Rollstühle mit ins Geschehen kommen, unmöglich.

Die fehlende Breite kann leicht gefunden werden, da ca. 1,8 m, ehemals Fußweg, von einer Reihe parkender Kfz in Beschlag genommen wird.

Das Grundmaß für den „Verkehrsraum“ des Fußverkehrs beträgt 1,80 Meter. Es ist um je einen seitlichen Sicherheitsraum von 0,50 Metern Abstand zu einer Fahrbahn oder einem Längs-Parkstreifen und 0,20 Meter Abstand zu einer Einfriedung oder einem Gebäude zu ergänzen. Dadurch ergibt sich ein „lichter Raum“ bzw. als „Regelbreite“ die absolute Mindestbreite für Seitenraum-Gehwege von 2,50 Metern (RASt 2006, 6.1.6.1).

Bitte den Gehweg regelkonform auf o.a. Maß wiederherstellen, indem die Kfz vollständig auf der Straße zum Parken gebracht werden oder in den nahegelegenen Tiefgraragen, … . Fußwege sind für Fußgänger da.

Danke.

Grüße,

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.930085237696, 11.578353881705

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Vielen Dank für den Hinweis. Dieser Bereich ist weder im Unfallgeschehen noch aus zurückliegenden Ereignissen auffällig. Die Verkehrsabläufe unter Fußgängern scheinen dort zu funktionieren. Wir werden keine Umbnauten an dieser Stelle vornehmen. FD Mobilität

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #10829-2023, die neue ID ist: #10716-2023.

Kommentare

Der Umgangston hier ist ganz schön rau.
Autos und Fussgänger müssen sich den Stadtraum teilen. Die Belange der Autofahrer müssen hinter denen der Fussgänger nicht zurück stecken. Ich gehe die Strecke täglich zu Fuss und kann mich an keine problematische Begegnung erinnern.

Klartext

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