#10799-2023

Beschreibung des Mangels

Sehr geehrte Damen und Herren,

hier liegt ein riesiger Felsbrocken unorthodox einfach nutzlos im Weg rum und stellt eine Gefährdung für die daran vorbeilaufenden/-fahrenden Fußgänger/Radfahrer dar. Aus der Gegenrichtung wird er in ein paar Wochen wohl nicht mehr sofort zu sehen sein, wenn das Gras höher wird.

Nutzen bewerten. Wenn, wie erwartet kein Nutzen: bitte entfernen.

Der Stein kann auch gern auf die Rasenkante zwischen der neuen Stadionstraße und dem "Werfer-"Parkplatz gelegt werden. Er wird mit Sicherheit mehr beachtet, als die frisch aufgebrachte Grassaat.

Danke

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Sonstiges
Status
Geschlossen
Abteilung
Mängelmelder Service-Team
Geokoordinaten
50.881219162143, 11.59693300724

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Das liegt nicht in unserer Zuständigkeit. Wir leiten den Mangel aber gern an die Eigentümer weiter.

Ihr Grünanlagenteam.

Hallo Mängelmelderteam!

Hier handelt es sich um Bahngelände, bitte den Mängelmelder weiterleiten.

 

Dankeschön!

Werte:r Melder:in,

es handelt sich um einen ungewidmeten Weg in der freien Landschaft. Es gilt insbesondere nach ThürWaldG ein freies Betretungsrecht des Waldes auf eigene Gefahr. Der Nutzer dieser frei zugänglichen Grundstücke muss mit natürlichen Gefährdungen rechnen und es besteht keine erhöhte Sicherheitserwartung, wie z.B. bei gewidmeten Verkehrswegen. Den Flächeneigentümer trifft im Wald und der freien Landschaft keine Verkehrssicherungspflicht. Der Felsbrocken/Stein ist juristisch als waldtypische Gefahr einzustufen. Dieserart Hindernisse und Gefährdungen existieren tausendfach im Jenaer Landschaftsraum (Steine, Totholz, Wurzeln, umgestürzte Bäume, schlammige Wanderwegabschnitte, felssturzgefährdete Böschungen über Wanderwegen, Geröll, wie z.B. an der Studentenrutsche). Die Stadtforstverwaltung ist weder in der Verantwortung noch in der Lage, all diese Gefahren zu beseitigen. Vielmehr hat sich der Nutzer mit entsprechender Sorgfalt durch den Landschaftsraum zu bewegen, um sich und andere nicht zu gefährden. Schadensfälle, die waldtypischer Art sind, werden juristisch dem allgemeinen Lebensrisiko zugehörig eingestuft und bewirken regelmäßig keinerlei Schadensersatzansprüche.

Konsequenter Weise werden wir als Stadtforstverwaltung auch an dieser Stelle keine Steine neben dem Wegeverlauf beräumen, da der Weg als solcher ungehindert passierbar ist.

Ihr Stadtforst

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #10912-2023, die neue ID ist: #10799-2023.

Kommentare

Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn Sie diese Aufgabe aus Versehen erhalten haben und sich nicht zuständig fühlen, sollte der Mangel nicht geschlossen, sondern an den aus Ihrer Sicht zuständigen übermittelt werden.
Daher bitte ich um die Wiedereröffnung des Vorgangs.

Grüße,

Klartext

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.