#10911-2023

Beschreibung des Mangels

Mangel #10998-2023 wurde geschlossen mit der Begründung das das Schild rechts steht. Gerne hier daher ein Foto um zu zeigen das das Schild wie ursprünglich gemeldet links steht. Dazu von mir noch die Ergänzung das das Geländer direkt hinter dem Schild nicht durchgängig ist, d.h. es suggeriert tatsächlich das man ab hier als Radfahrer auf der Stadtrodaer Straße fahren kann. Ich glaube nicht das das so gewollt ist.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straßenschild
Status
Geschlossen
Abteilung
Verkehrsleiteinrichtungen, Parkraum, Graffitientfernung
Geokoordinaten
50.889875200401, 11.606279611356

Anmerkungen / Status Änderungen

Mangel wurde gemeldet.

Danke für das Bild. Wie man sieht, steht das Z-240 rechts.

Das Z-209-30 (Geradeaus) und Zusatzzeichen Radfahrer frei bedeutet, das die Radfahrer welche sich auf der Stadtrodaer Straße befinden durch die Öffnung im Geländer auf den Rad/Gehweg fahren müssen.

Sonstige Fahrzeuge müssen weiter auf der Stadtrodaer Straße bleiben.

Ich hoffe mich verstädlich ausgedrückt zu haben und bitte von weiteren Eingaben im Mängelmelder diesbezüglich abzusehen.

Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #11024-2023, die neue ID ist: #10911-2023.

Kommentare

Das Z-209-30 (Geradeaus) und Zusatzzeichen Radfahrer frei bedeutet das die Radfahrer hier durch die Öffnung im Geländer auf den Rad/Gehweg fahren können, aber nicht müssen. Das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" hebt die Pflicht geradeaus zu fahren für Radfahrer auf. Radfahrer dürfen aber weiterhin geradeaus auf der Straße bleiben.

Stimmt so zugegebenermaßen nicht wenn man das VZ-240 dahinter beachtet. Das ordnet einen benutzungspflichtigen Radweg an, d.h. die ganze Aktion dient nur dazu zu erzwingen das Radfahrer die von der Schnellstraße kommen auf den Radweg wechseln.

Da stellt sich trotzdem die Frage ob man das nicht hätte eindeutiger gestalten können, z.B. nach der Öffnung einfach das sonst übliche Verbotsschild für Radverkehr anbringen. Das wäre klar und eindeutig.

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