Das Z-209-30 (Geradeaus) und Zusatzzeichen Radfahrer frei bedeutet das die Radfahrer hier durch die Öffnung im Geländer auf den Rad/Gehweg fahren können, aber nicht müssen. Das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" hebt die Pflicht geradeaus zu fahren für Radfahrer auf. Radfahrer dürfen aber weiterhin geradeaus auf der Straße bleiben.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
992
Diskriminierende Werbung
10
Gewässer
216
Laterne
1207
Müll
1926
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
472
Sonstiges
1729
Spielplatz/Sportanlage
229
Stadtbäume
482
Stadtgrün
514
Stadtwald/Wanderwege
687
Straße/Gehweg/Radweg
4079
Straßenreinigung/Winterdienst
626
Straßenschild
1064
Das Z-209-30 (Geradeaus) und…
Permalink