Beschreibung des Mangels
Abstand des Blitzers zum Verkehrsschild:
Hier wird nie der Mindestabstand zwischen Blitzer und Verkehrsschild beachtet, wonach Geschwindigkeitsmessungen nicht innerhalb von 200 m vor Aufhebung einer Beschränkung durchgeführt werden dürfen.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Verkehrsüberwachung
- Geokoordinaten
- 50.959632521876, 11.555999815464
Anmerkungen / Status Änderungen
Mangel wurde gemeldet.
Sehr geehrter Melder,
Ausnahmen bestätigen die Regel, so dass die Möglichkeit besteht, bei entsprechenden Gefahren auch von einer solchen abzuweichen.
Wir bitten daher um Beachtung der Verkehrsregeln der StVO.
Mit freundlichen Grüßen
Verkehrsünberwachung
Der Mangel wurde migriert, dadurch hat sich die ID geändert. Die alte ID war: #11287-2023, die neue ID ist: #11174-2023.
Kommentare
Vor einem Schild, das diese…
PermalinkVor einem Schild, das diese aufhebt, muss ein Blitzer nicht in einem bestimmten Abstand stehen. Diese Regelung geht auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart zurück (Az 4 Ss 261/11), der vom 4.07.2011 datiert.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 29.06.2023 - 10:45
Gefahren? Welche Gefahren,…
PermalinkGefahren? Welche Gefahren, gibt es in diesem Bereich? Wenn Sie einen solche Aussage treffen, müssen Sie auch in der Lage sein, dies genauer auszuführen. Vielen Dank
Bin gespannt auf die Antwort.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 02.07.2023 - 00:26