Vor einem Schild, das diese aufhebt, muss ein Blitzer nicht in einem bestimmten Abstand stehen. Diese Regelung geht auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart zurück (Az 4 Ss 261/11), der vom 4.07.2011 datiert.
Neuen Kommentar hinzufügen
Kategorien
Ampel
1171
Diskriminierende Werbung
16
Gewässer
264
Graffiti
19
Laterne
1658
Müll
2581
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr)
609
Sonstiges
2017
Spielplatz/Sportanlage
279
Stadtbäume
631
Stadtgrün
668
Stadtwald/Wanderwege
893
Straße/Gehweg/Radweg
5088
Straßenreinigung/Winterdienst
857
Straßenschild
1333
Vor einem Schild, das diese…
Permalink