Beschreibung des Mangels
Details des Mangels
- Kategorie
- Straßenschild
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.936902627815, 11.609472879595
Anmerkungen / Status Änderungen
Der Mangel "#13495-2024" wurde gemeldet.
Vielen Dank für den Hinweis. Wir befinden uns in einer Tempo 30 Zone und im Bild sind Gärten zu sehen. Um dort Sachen auszuladen, wurde ein Parkverbot eingerichtet. Ein Be- und Entladen sollte für die Gartenanlieger dort schon möglich sein. FD Mobilität
Der Status des Mangels "#13495-2024" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.
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Kommentare
Beschilderung...
Permalinkdie Beschilderung ist doch da: eingeschränktes Haltverbot, auch auf dem Seitenstreifen.
auf der westlichen Seite darf also auf dem Seitenstreifen und auf der Fahrbahn zum Be- und Entladen gehalten werden.
Auf der östlichen Straßenseite darf am rechten Fahrbahnrand geparkt werden, so lange eine Restfahrbahnbreite von wenigstens 3,05m verbleibt. Verbleiben keine 3,05m Restfahrbahnbreite, darf dort eben nicht geparkt werden. Für diese Festlegung bedarf es keiner weiteren Verkehrszeichen, da sich diese Regelung aus der StVO ergibt.
Und wenn "kein Durchkommen" ist, dann liegt es am Fehlverhalten einiger Fahrzeugführer. Im Foto auch direkt zu erkennen: es wird nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt, sondern halb im Grünstreifen.
Gespeichert von Radfahrergast (nicht überprüft) am Mo., 08.04.2024 - 16:22