Beschreibung des Mangels
Radweg Kunitz-Porstendorf
In den Kurven liegen Zahlreiche Steine, ausgefahren von Bankett. Auf Grund starker Fequentierung am vergangenen Wochenende (Radfahrer, Inlineskater) besteht hohe Sturzgefahr.
Ggf. sollten hier Nutzer des Rad- und Wirtschaftsweges (Landwirtschaft) auf ihre Sorgfaltspflicht hingewiesen werden.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- In Bearbeitung
- Abteilung
- Straßenverwaltung Nord
- Geokoordinaten
- 50.962082162123, 11.634701977507
Kommentare
Radweg?
PermalinkEntgegen ihrer Annahme handelt es sich nicht um einen Radweg, sondern um einen Wirtschaftsweg, der von KFZ nicht befahren werden darf. Ausnahme: Land und Forstwirtschaft. Das lässt sich zumindest aus der Beschilderung am Kunitz in Fahrtrichtung Norden ableiten.
Die Steinchen in den Kurven sind zwar lästig, aber dennoch gilt für Fahrzeugführer angepasste Geschwindigkeit. Dies auch und gerade auf einem Wirtschaftsweg.
Gespeichert von Radfahrergast (nicht überprüft) am Mo., 08.04.2024 - 16:15
Ja, Radweg
PermalinkHier sind führen mehrere offiziell ausgeschilderte Radrouten lang. Wenn das also kein zum Radfahren zu nutzender Weg ist, müssten diese anderswo langgeführt werden.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 09.04.2024 - 09:19
Zur Info
PermalinkLaut Radroutenplaner des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft verlaufen auf diesem Abschnitt der "Radfernweg Thüringer Städtekette" und der Radweg "D-Route 4 (Mittelland-Route)".
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 09.04.2024 - 13:02
grüne Schilder
PermalinkSelbstverständlich darf auf dem Wirtschaftweg mit dem Rad gefahren werden. das hat niemand bestritten. Aber grüne Schilder und irgendwelche Routen sind aber keine verkehrsrechtliche Anordnung. Wenn ein Radwanderweg auf einer Bundesstraße geführt wird, wird die Bundesstraße auch nicht plötzlich zur Fahrradstraße.
Wenn der besagte Abschnitt ein Radweg im verkehrsrechtlichen und Sinne wäre, würden entsprechende Verkehrszeichen dort prangen: VZ241zum Beispiel und darunter ein Zusatzzeichen "Landwirtschaftlicher Verkehr frei". DANN wäre es ein Radweg, bei dem man begründet fordern darf, dass bitte eine üblicherweise zu erwartende Reinigung durchgeführt wird.
Es ist aber genau andersherum! Es ist ein Wirtschaftsweg für Landwirtschaft und Forstwirtschaft, auf dem AUCH der Radverkehr erlaubt ist. Hier nun bei einem derartigen Wirtschaftsweg(!) eine Anspruchshaltung abzuleiten, dass bitte keine Steinchen und kein Sand irgendwo liegt, ist absurd. Es ist für jeden, der dort fährt anhand der Beschilderung eindeutig erkennbar, dass es sich um einen Wirtschaftsweg handelt, auf dem mit entsprechenden Einschränkungen (Steinchen, Sand) jederzeit gerechnet werden muss.
Gespeichert von Radfahrergast (nicht überprüft) am Mi., 10.04.2024 - 10:18