Beschreibung des Mangels
Von der Straßenbahnhaltestelle zur Uniklinik oder zurück führt der Fußweg über den Parkplatz neben der Bär Apotheke. Hier gehen die Passanten quer über den Parkplatz und den Grünanlagen und selten auf dem Gehweg. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden, bevor es zu weiteren Unfällen kommt. (Mir ist bekannt das es schon zu einem Unfall mit Todesfolge kam.)
Ich bin Kurierfahrer und Anlieferer ua. auch bei der Bär Apotheke und dazu muss ich auf den danebenliegenden Parkplatz fahren. Ich stelle jeden Tag fest in welcher Gefahr sich die Menschen, aller Altersklassen, hier bewegen; Auch ich kann nicht durch den Blechaufbau meines Lieferwagens sehen.
Trotz größter Vorsicht denke ich das hier eine Zeitbombe tickt.
Also machen sie mal einen Lokaltermin und machen sie sich ein Bild von dem Gewusel über den Parkplatz.
Details des Mangels
- Kategorie
- Straße/Gehweg/Radweg
- Status
- Gemeldet
- Abteilung
- Straßenverkehrsbehörde
- Geokoordinaten
- 50.884386924701, 11.620292008896
Kommentare
StVO, StVZO
PermalinkEs gelten die einschlägigen Vorschriften. Grundsätzlich und ganz einfach: nicht dahin fahren, wo(hin) man nicht(s) sieht.
An ihrem Fz sind mit Sicherheit die vorgeschriebenen Spiegel angebracht und korrekt ausgerichtet. Beim Rückwärtsfahren sind entweder techn. Hilfsmittel zu nutzen oder Ihr Beifahrer*in weist ein - Gefährdung anderer ist auszuschließen. nicht zu vermeiden. auszuschließen!
Im zweiten Schritt überlegen wir dann, wozu ein Parkplatz in erster Linie dient: dem Abstellen des Fahrzeuges, um dieses dann zu verlassen. genau. Nach dem Aussteigen und vor dem Einsteigen ist man meist: Fußgänger.
Und ja, auch auf einem Parkplatz ist Fußverkehr grundsätzlich erlaubt. So, wie auf Straßen auch grundsätzlich Fußverkehr erlaubt ist.
Im dritten Schritt schauen wir uns den Unfall mit Todesfolge aus dem März 2023 an, auf den Sie vermutlich Bezug nehmen: Autofahrerin fährt rückwärts, verstößt ganz offensichtlich gegen §9 Abs.5 StVO: wer rückwärts fährt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Womit wir wieder beim ersten Punkt sind: Einhaltung der Vorschriften.
Zusammenfassend klingt es also so, als ob dem Fußverkehr weitere Vorschriften gemacht, Verbote ausgesprochen werden sollen, damit Sie Ihrerseits auf Regeleinhaltung größtenteils verzichten können. hm.
Gespeichert von Radfahrergast (nicht überprüft) am Di., 22.10.2024 - 14:49
Wenn man keine Ahnung hat,...
PermalinkDas rumreiten auf Vorschriften und Paragrafen ist hier komplett unnütz! Sonst könnten wir tödliche Unfälle einfach per Gesetz verbieten und schon wären alle Probleme gelöst...
Gespeichert von Radfahrergastn… (nicht überprüft) am Mi., 23.10.2024 - 11:03
Antwort auf StVO, StVZO von Radfahrergast (nicht überprüft)
Leider sind sie hier beim…
PermalinkLeider sind sie hier beim Mängelmelder und nicht bei Facebook. Es gelten auch hier Verhaltensgrundsätze und diese bestehen nun mal nicht darin, jedes mal andere hier nieder zu debattieren.
Also bitte persönliche Angriffe und Leute dumm machen zukünftig unterlassen. Danke!
Gespeichert von Theo M. (nicht überprüft) am Mi., 23.10.2024 - 15:41
Antwort auf Wenn man keine Ahnung hat,... von Radfahrergastn… (nicht überprüft)
Ist es auch mal möglich,…
PermalinkIst es auch mal möglich, dass diese Person, mit dem Namen Radfahrergast nicht bei jedem verkehrstechnischen Mangel, mit dem Gesetzbuch und deren Paragraphen wedelt und abwertend gegen andere meckert ?
Hier werden vom Verfasser Probleme beschrieben, die nicht von der Hand zu weisen sind.
Die Praxis sieht nun mal anders aus als die Theorie und das wird auch immer so sein.
Gespeichert von Henry Z. (nicht überprüft) am Mi., 23.10.2024 - 07:21