Beschreibung des Mangels
Details des Mangels
- Kategorie
- Sonstiges
- Status
- Geschlossen
- Abteilung
- Zentraler Ermittlungs- und Vollzugsdienst
- Geokoordinaten
- 50.9284066, 11.5979965
Anmerkungen / Status Änderungen
Der Mangel "#15989-2024" wurde gemeldet.
Sehr geehrte:r Mangelmelder:in, ob bzw. wie schnell Fahrräder entfernt werden, hängt vom Einzelfall ab. Bei der Entscheidung wird u.a. berücksichtigt, wo und wie das Fahrrad abgestellt wurde, in welchem Zustand es sich befindet und ob es mit einem Schloss gesichert wurde. Ist eine gegenwärtige Gefahr (z.B. Zustellen von Fluchtwegen) gegeben oder ein Diebstahl zu befürchten, wird das Fahrrad sofort sichergestellt und aufbewahrt. Der Eigentümer hat durch entsprechende Eigentumsnachweise die Möglichkeit das Rad beim ZEVD abzuholen. Fahrräder welche augenscheinlich noch fahrbereit sind, sich aber schon länger im öffentlichen Raum befinden und nicht mehr genutzt werden, erhalten eine Markierung mit der Mitteilung, dass nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten eine Verwertung erfolgt. Fahrräder welche sich in einem schrottreifen Zustand befinden (fahruntüchtig, fehlende obligatorische Teile, stark verrostet, etc.) sind als illegale Abfallentsorgung zu betrachten. Auch hier wird dem Eigentümer die Möglichkeit gegeben sein Fahrrad selbst zu entfernen und es erfolgt eine Markierung mit einer Frist von 4 Wochen. Danach wird das Fahrrad entsorgt. Ihr Mängelmelder-Team
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Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Fachdienst Kommunale Ordnung der Stadt Jena entfernt Fahrräder grundsätzlich nur, wenn diese eine Gefahr darstellen, Wege versperren und eine Umsetzung nicht möglich ist oder wenn offensichtlich ist, dass es sich um ein Schrottfahrrad handelt, an dem das Eigentum bewusst aufgegeben wurde. Das von Ihnen gemeldete Fahrrad wurde vor Ort geprüft. Es gibt derzeit keinen Grund das Fahrrad zu entfernen.
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