#16552-2025

Beschreibung des Mangels

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit mehreren Tagen schläft eine Person in einem Wohnmobilaufbau auf einem geparkten Fahrzeug. Dies erweckt den Eindruck eines dauerhaften Aufenthalts an dieser Stelle.

Nach § 12 Abs. 4a StVO ist das Übernachten in einem Fahrzeug grundsätzlich erlaubt, wenn es der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dient. Allerdings kann längeres Campieren im öffentlichen Raum gegen kommunale Satzungen oder das Landesrecht verstoßen. Insbesondere in Jena könnte dies unter das Verbot des Wildcampens fallen, sofern kein ausgewiesener Stellplatz genutzt wird.

Wir bitten daher um eine Prüfung, ob hier ein Verstoß vorliegt und gegebenenfalls Maßnahmen ergriffen werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen
Ein Anwohner

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Zentraler Ermittlungs- und Vollzugsdienst
Geokoordinaten
50.931917697361, 11.569929469481

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#16552-2025" wurde gemeldet.

Der Status des Mangels "#16552-2025" wurde von "Gemeldet" zu "In Bearbeitung" geändert.

In Bearbeitung

Guten Tag, bei mehreren Vor-Ort-Kontrollen durch den Fachdienst Kommunale Ordnung konnten keine Personen festgestellt werden, die in dem parkenden Fahrzeug übernachten. Es gab auch keinerlei Anzeichen dafür, dass das Fahrzeug als dauerhaufter Aufenthaltsort genutzt wird. FD Kommunale Ordnung - Team ZEVD

Der Status des Mangels "#16552-2025" wurde von "In Bearbeitung" zu "Geschlossen" geändert.

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