Beschreibung des Mangels
Sehr geehrte Stadtverwaltung,
entlang der Luther- und Talstraße stehen sicher 10 verlassene Fahrräder, die im öffentlichen Raum angeschlossen sind, oft an Fahrradbügeln oder Hauswänden. Die Besitzer dieser Schrotträder sollten analog zu ungenutzten PKW per Zettel zur zügigen Entfernung aufgefordert und die Räder nach Fristablauf entfernt werden, am besten in regelmäßigen Abständen (jählich?). Resultat: mehr freie Radstellplätze, mehr nutzbarer Fußweg. Im Fall Talstraße Ecke Sickingenstraße behindert so ein Rad gerade sogar Fußwegbauarbeiten (siehe Foto).
Standorte u.a.:
Radbügel Jahnplatz
Wand Talstraße 49
Wand Sickingenstraße 3
Radbügel Talstr. 59
Tal- Ecke Sickingenstraße
Radbügel Lutherstraße 125
Details des Mangels
- Kategorie
- Sonstiges
- Status
- Gemeldet
- Abteilung
- Zentraler Ermittlungs- und Vollzugsdienst
- Geokoordinaten
- 50.932245039419, 11.568445060514
Kommentare
Es wäre ebenso wichtig, dass…
PermalinkEs wäre ebenso wichtig, dass das Anschließen von Fahrrädern an Verkehrsschildern und Baumschutzgittern geahndet wird. Die neuen Fahrradständer die die Stadt überall baut sind ja eine gute Alternative.
Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 08.05.2025 - 09:13
grundlage?
PermalinkAuf welcher Rechtsgrundlage wollen Sie bitte das Anschließen von Fahrrädern an Verkehrszeichenträgern und Baumschutzgittern (auch an Baumschutzbügeln?) ahnden?
Die StVO macht diesbezüglich jedenfalls keine Vorgaben und bei den stadt- und landesrechtlichen Verordnungen kann ich auch keine Regelung finden, die das Anschließen an den o.g. Einrichtungen verbieten.
Könnten Sie bitte die entsprechenden Fundstellen benennen, wonach es untersagt ist, Fahrräder an den o.g. Einrichtungen anzuschließen?
Vielen Dank!
Gespeichert von Radfahrergast (nicht überprüft) am Do., 08.05.2025 - 13:50
Antwort auf Es wäre ebenso wichtig, dass… von Gast (nicht überprüft)