#17691-2025

Beschreibung des Mangels

Falsche Beschilderung des Radweges. Bei dieser Beschilderung handelt es sich nicht mehr um einen Radweg sondern nur um einen Gehweg, auf welchem Radfahrende sich nur mit Schrittgeschwindigkeit fortbewegen dürfen, unabhängig von der Anwesenheit von Passanten.

Bilder des Mangels

Details des Mangels

Kategorie
Straße/Gehweg/Radweg
Status
Geschlossen
Abteilung
Straßenverkehrsbehörde
Geokoordinaten
50.94044273511, 11.60248882974

Anmerkungen / Status Änderungen

Der Mangel "#17691-2025" wurde gemeldet.

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Vielen Dank für den Hinweis. Die dort vorhandene Benutzungspflicht ist an dieser Stelle nicht dauerhaft haltbar. Im vorliegenden Falle, haben wir uns für das Zeichen 239 StVO (Gehweg) plus das Zusatzzeichen 1022-10 StVO (Radfahrer frei) entschieden, da der Bereich auch von Fußgängern belaufen wird. Eine Alternative mittels Piktogramm, würde hier den selben Effekt haben, dass die Autofahrer vereinzelt hupen. Die Benutzungspflicht ist nicht haltbar und wurde somit in ein Benutzungsrecht umgewandelt. FD Mobilität

Der Status des Mangels "#17691-2025" wurde von "Gemeldet" zu "Geschlossen" geändert.

Kommentare

Die Beschilderung wurde vom FD Mobilität geändert und ist dadurch nicht falsch.Der Radweg wurde dadurch aufgehoben. Die Frage ist nur warum und wieso wurde das ohne Ankündigung gemacht an einer so stark befahrenen Straße?

Problem ist: Wenn ich mehr als Schrittgeschwindigkeit fahren will, muß ich jetzt auf die Straße. Und was passiert dann: Ich werde mit Hupen erschreckt, wenn nicht gar ausgebremst oder an den Rand gedrängt! ( Das sind Erfahrungen, nicht nur Mutmaßungen)
Auf einer vielbefahrenen Straße, auf der mit 60 km/h gefahren werden darf, bedarf es einer ordentlichen Losung für den Radverkehr!